Pharmazeutische Dienstleistungen – ein neues Angebot der Apotheken

Kennen Sie die korrekte Anwendung Ihres Dosiersprays? Ist Ihr Blutdruck ok? Nehmen Sie regelmäßig 5 oder mehr Arzneimittel täglich ein?

Dann können Sie das neue Angebot der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apotheken nutzen. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt und sind für die Patienten kostenlos.

Was verbirgt sich dahinter?

Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das in 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Hier wurde der Anspruch der Patient*innen auf diese Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die „normale“ Beratung in den Apotheken hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten nochmals optimieren. Sie verbessern z.B. deutlich die Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. Ziel dieser Dienstleistungen ist es, die Patienten noch mehr bei der sicheren, richtigen und  effizienten Anwendung von Arzneimitteln zu unterstützen.

Um welche Dienstleistungen handelt es sich genau?

  • Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation
    Bei vielen Atemwegserkrankungen (z.B. Bronchitis, Asthma) werden Sprays oder Pulver-Inhalatoren mit einer Vielzahl von Wirkstoffen verwendet. Entscheidend für eine optimale Wirkung dieser Arzneimittel ist die korrekte Handhabung. In der Apotheke wird diese Handhabung ausführlich erklärt und mit sog. „Dummys“ geübt.
  • Risikoerfassung hoher Blutdruck
    Hier wird in der Apotheke standardisiert der Blutdruck gemessen und daraus Empfehlungen abgeleitet (z.B. bei erhöhten Werten Verweis an den Arzt zur weiteren Abklärung). Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Patient*innen mit zu hohem Blutdruck, um Folgeschäden wie Schlaganfall oder Infarkt zu vermeiden.
  • Medikationsberatung bei Polymedikation

Wenn jemand mehrere Arzneimittel einnimmt, ist es wichtig zu wissen, dass diese Arzneimittel zusammenpassen und sich nicht gegenseitig stören. Dabei zählen auch die selbst gekauften Arzneimittel. Wenn jemand mindestens 5 oder mehr Arzneimittel (Polymedikation) einnimmt, kann in der Apotheke eine pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation erhalten. Diese Prüfung beinhaltet beispielsweise Wechselwirkungen der Arzneimittel, Anwendungsprobleme, Einnahmekontrolle, Zeitpunkt der Einnahme, Teilbarkeit oder Mörserbarkeit der Arzneimittel usw.

Dazu wird in der Apotheke die gesamte Medikation (auch die selbst gekaufte) des Patienten erfasst, die zu diesem Zweck von zu Hause mitgebracht wird. Die Apothekerin oder der Apotheker überprüft die Medikation ausführlich und vereinbart mit dem Patient*in ein Folgegespräch zur Abklärung von Problemen oder Verbesserungen, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu optimieren, wenn nötig nach Rücksprache mit dem Arzt.

  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie bzw. von Organtransplantierten
    Hier werden gesondert zusätzlich zur Medikationsberatung noch die Besonderheiten dieser Therapien berücksichtigt.

Für die Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung müssen die Apotheker*innen zusätzlich eine spezielle Fortbildung durchlaufen und nachweisen.

Die genannten pharmazeutischen Dienstleistungen können von den Versicherten in der Regel einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Welche der pharmazeutischen Dienstleistungen in der jeweiligen Apotheke angeboten werden, kann jeder Patient*in bei seiner Apotheke nachfragen.

Nutzen Sie dieses individuelle und neue Betreuungs-Angebot Ihrer Apotheke – zum Wohle Ihrer Gesundheit.

Christian Bauer,

Apotheker für Offizinpharmazie, Ernährungsberatung

Löwen-Apotheke Burglengenfeld